Wie es funktioniert

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) hat die Aufgabe, diejenigen Personen, die entweder ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bereits führen oder dies beabsichtigen, auf ihre Eignung hin zu prüfen. Dabei wird grundsätzlich zwischen drei Verfahrenstypen unterschieden (Beurteilungskriterien, 2026, S.43 ff):

  • Nachweisdiagnostisches Verfahren: Hier geht es um die Übernahme einer besonderen Verantwortung oder Berechtigung im Straßenverkehr, z.B. bei der Fahrgastbeförderung.
  • Überprüfungsdiagnostikes Verfahren: Hier wurde die Nichteignung zum Führen eines Fahrzeugs zwar nicht festgestellt, es bestehen aber erhebliche Zweifel an der Eignung. (z.B. bei Drogenbesitz, Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss, Einschränkungen im Alter, Zweifel an der sozialen Anpassungsbereitschaft)
  • Entlastungsdiagnostisches Verfahren: Hier wurde eine Nichteignung bereits behördlich festgestellt. Es gab ein strafrechtliches Urteil oder eine behördliche Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Eignungsbedenken sollen nun entkräftet werden.

 

Im folgenden wird hauptsächlich auf das entlastungsdiagnostische Verfahren eingegangen. Die MPU besteht grundsätzlich aus vier Abschnitten, die klar strukturiert sind und deren einzelne Bestandteile nach wissenschaftlichen Kriterien aufgebaut sind. Die vier Abschnitte bestehen aus Fragebögen, der medizinischen Untersuchung, den Reaktionstests und dem psychologischen Gespräch. Als Ergebnis dieser Untersuchung entsteht ein Gutachten, aufgrunddessen die Führerscheinstelle über die Erteilung der Fahrerlaubnis entscheidet.

Der Gutachter (oder die Gutachterin) beginnt mit einer Analyse der Verkehrsakte und einer Einordnung der bekannten Daten zur Vorgeschichte. Dabei sammelt er soviele Informationen wie möglich. Die Prüfung der aus diesen Informationen abgeleiteten Hypothesen anhand der Ergebnisse der vier Abschnitte der MPU führt dann zu einer Empfehlung hinsichtlich der Fahreignung des Klienten im Gutachten. 

  1. Die Fragebögen dienen einer ersten Informationsgrundlage. Sie liefern auch einen Hinweis auf die Glaubwürdigkeit des Klienten im Vergleich mit der Aktenlage und den Angaben beim Arzt und beim Psychologen.

    Die Fragebögen beziehen sich auf die persönlichen Daten, die Lebenssituation, die bisherige Teilnahme am Straßenverkehr, die allgemeine Gesundheit, die Einnahme von Medikamenten, die medizinischen oder psychologischen Behandlungen sowie den Untersuchungsanlass und die Deliktvorgeschichte.

  2. Bei der medizinischen Untersuchung geht es um die Frage, ob Krankheiten oder körperliche Mängel einer Erteilung der Fahrerlaubnis entgegenstehen. Mögliche Hinderungsgründe können Maßnahmen wie den Umbau des Fahrzeugs erforderlich machen. Außerdem werden eventuelle Abstinenznachweise geprüft.
  3. Bei den Reaktionstests wird am Computer getestet, ob der Klient eine Verkehrssituation angemessen wahrnehmen kann, er schnell und richtig darauf reagiert und ob er sich gut und lange genug darauf konzentrieren kann.
  4. Wenn medizinisch nichts gegen eine Erteilung der Fahrerlaubnis spricht, entscheidet sich im psychologischen Gespräch, ob der Klient zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist.

    Das Gespräch beginnt mit der Vorbereitungsphase, in der dem Betroffenen Sinn und Zweck der Exploration sowie die Rollenverteilung zwischen Gutachter und Begutachtetem erläutert werden. Die Spielregeln wie z.B. Kooperation und Offenheit werden vermittelt, der Begutachter bringt dem Klienten Wertschätzung, Respekt und Verständnis entgegen.

Danach folgt die Darstellungsphase, die vier inhaltliche Bereiche umfasst:

  1. Anlass und Vorgeschichte des Delikts
    – Welches Ereignis hat zur MPU geführt?
    – Das Fehlverhalten darf nicht verharmlost werden
  2. Ursachen und Hintergründe des Verhaltens
    – Wie kam es zu den Auffälligkeiten?
    – Persönliche Hintergründe
    – Trink- oder Konsumgewohnheiten
    – Wie war die damalige Lebenssituation?
  3. Verhaltensänderungen und heutige Einstellung
    – Was wurde seit dem Vorfall verändert?
    – Warum sind die Änderungen stabil?
    – Welche Einsichten wurden gewonnen?
  4. Zukunftsprognose und Vermeidungsstrategien
    – Wie werden künftig ähnliche Situationen vermieden?
    – Wie realistisch sind die neuen Vorsätze?
    – Welche Strategien bei Rückfallgefahren?

In der Auswertungsphase (Feedback-Phase) gibt es Rückmeldungen zu unrealistischen Angaben. Die Psycholgin oder der Psychologe ermuntert den Betroffenen zur Korrektur, Ergänzung und Präzisierung der Angaben.

Das Gespräch wird in der Rückmeldephase mit der zusammenfassenden Befunddarstellung und Erläuterung der vorläufigen Befundbewertung abgeschlossen.

Zu Beginn der MPU werden zunächst dem Klienten, je nachdem, welcher Anlass für die MPU vorliegt, zusätzlich zur Hypothese 0 jeweils eine von vier Hypothesengruppen zugeordnet (Beurteilungskriterien, 2026, S.99 ff):

Bei der Hypothese 0 geht es um die Frage, ob die zur Beantwortung der behördlichen Fragestellung erforderlichen Befunde bei der Untersuchung erhoben werden konnten und im Rahmen der Befundwürdigung verwertbar sind. Grundsätzlich wird dabei geprüft, ob der Klient kooperiert, ob er sich im Gespräch offen zeigt und ob seine Angaben stimmig sind und sich nicht widersprechen.

Bei den vier Hypothesengruppen handelt es sich um die A – Hypothesen (Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Alkohol), die D – Hypothesen (Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Drogen inklusive Cannabis), die M – Hypothesen (Dauermedikation und Medikamentenmissbrauch) und die V – Hypothesen (Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Verkehrsauffälligkeit und Straftaten). Jede dieser Hypothesengruppen ist in Stufen unterteilt, je nach Schweregrad der Ausprägung der Problematik.

Dies bedeutet bei den A-Hypothesen, dass im Falle einer Alkoholbroblematik die Hypothese A1 der schwerste Ausprägungsgrad (Abhängigkeit nach ICD-10) wäre, A2 der mittlere (beeinträchtigte Alkoholkonsumkontrolle) und A3 der leichteste (Alkoholgefährdung).

Entsprechendes gilt für die D – Hypothesen bei Drogenkonsum: D1 (Abhängigkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz BtMG), D2 (Substanzkonsumstörung, riskantes bzw. polyvalentes Konsummuster oder Kunsum hoch suchtpotenter Drogen), D3 (Drogengefährdung) und als Sonderfall bezieht sich D4 auf den inzwischen legalisierten Cannabiskonsum.

Bei den M-Hypothesen (Medikamentengebrauch) ist die Reihenfolge bezüglich der Schwere der Problematik umgekehrt: Die Hypothese M1 besagt, dass der Klient trotz dauerhafter Einnahme eines fahrsicherheitsrelevanten Arzneimittels nicht verkehrsrelevant beeinträchtigt ist. Die Hypothese M2 bezieht sich auf Fehlgebrauch (entsprechend: Missbrauch bei Drogen) und die Hypothese M3 auf Medikamentenabhängigkeit.

Bei den V-Hypothesen (Verhaltensauffälligkeit im Straßenverkehr) bezieht sich die Hypothese V1 widerum auf die schwerste Ausprägung der Problematik: Es liegt eine generalisierte Störung der emotionalen und sozialen Entwicklung vor.

Die Hypothese V2 geht davon aus, dass eine verminderte Kontroll- und Anpassungsfähigkeit besteht und V3 geht nur von fehlerhaften Bewertungsdispositionen aus.

Zusätzlich gibt es bei den jeweiligen Hypothesengruppen noch weitere Stufen, die sich auf einen eventuell kontrollierbaren Umgang mit den jeweiligen Stoffen mit Suchtpotential beziehen bzw. die sich mit weiteren möglicherweise verkehrsrelevanten Beeinträchtigungen in dem jeweiligen Zusammenhang beschäftigen und ob zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung weitere Maßnahmen wie z.B. Kursbesuche nötig sind.

Der Psychologe (oder die Psychologin) untersucht dann anhand der zugeordneten Hypothesen vier Themenbereiche:

  1. Sind die Angaben des Klienten und sein Verhalten kongruent und ergeben ein stimmiges, widerspruchsloses Gesamtbild?
  2. Hat er seiner Problemlage entsprechend ein tiefgehendes adäquates Problembewusstsein entwickelt?
  3. Hat er aufgrund seines Problembewusstseins einen angemessenen Veränderungsprozess in Gang gesetzt?
  4. Kann aufgrunddessen eine positive Prognose erstellt werden, d.h. wird der Klient zukünftig in der Lage sein, ein Kraftfahrzeug entsprechend der Straßenverkehrsordung zu führen?

Wenn diese vier Themenbereiche positiv ausfallen, kann im Gutachten von einer Empfehlung für die Erteilung der Fahrerlaubnis ausgegangen werden.

 

 

 

 

Literatur

  • Webcast: „MPU-Beratung von A-Z, Einführung und Vorbereitung“, Dirk Herres, 2026
  • „Beurteilungskriterien“, Kirschbaum Verlag, 2026
  • „Die psychischen Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen“, Röttgers, Rupp und Philipps, ALH-Akademie
  • Gemini 3 Flash, Google, 2026